| SCB Fanclub Boltigen | ||||
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Statuten SCB Fanclub Boltigen
1. Zweck -Gemütliches Beisammensein, Pflege der Kameradschaft -Gemeinsames Interesse des SCB vertreten
2. Vorstand Der Vorstand setzt sich aus folgenden Funktionen zusammen: Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Kassier und zwei Rechnungsrevisoren.
3. Beschlüsse Beschlüsse müssen durch alle Vorstandsmitglieder einstimmig angenommen werden. Wenn ein Vorstandsmitglied dagegen ist, wird der Antrag abgelehnt.
4. OFC-Vereinbarung Der SCB Fanclub Boltigen ist als offizieller Fanclub des SCB anerkannt. Dabei sind die Mitglieder des SCB Fanclub Boltigen auch der OFC-Vereinbarung unterstellt und verpflichtet, die darin aufgelisteten Punkte ein zu halten.
5. Mitgliedschaft (Ein- / Austritt) Antrag an den Vorstand bei Eintritt. Alle Vorstandsmitglieder müssen mit dem Antrag einverstanden sein. Austritt schriftlich und begründet an Vorstand. Bei Missachtung der Statuten wird das Mitglied verwarnt bei weiteren Verstössen kann, durch einstimmiges Einverständnis des Vorstandes, das Mitglied ausgeschlossen werden.
Mindestalter für den Eintritt: 18 Jahre
6. Mitgliederbeiträge Die Art und Höhe der Mitgliederbeiträge setzen sich gemäss Hauptversammlungsbeschluss zusammen.
7. Auflösung Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Vorstandsbeschluss herbeigeführt werden.
8. Amtsjahr August-August, Ende Saison Hauptversammlung.
Die Gründungsmitglieder
sig. Tschabold Roland, Frutiger Ruedi, Thöni Michael, Sigrist Stefan, Gfeller Jürg, Teuscher Natalie |
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